Nachberufung Presbyterium

Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am 4. Juli 2022 beschlossen, für die vakante Stelle im Presbyterium Kerstin Jahn zum Mitglied des Presbyteriums zu berufen.

Gegen die Berufung kann innerhalb von drei Werkstagen Beschwerde erhoben werden mit der Begründung, dass eine gesetzliche Vorschrift verletzt und damit die Berufung beeinflusst worden sei. Die Beschwerde muss schriftlich unter Angabe der Gründe beim Kreissynodalvorstand eingelegt werden.